Update: Seit Oktober 2021 ist der Fördertopf für das KfW-Förderprojekt ausgeschöpft!

Bund fördert erstmals private Investitionen in Ladeinfrastruktur

In Deutschland gibt es eine neue, bundesweite Förderung von Ladestationen für Elektroautos. Die nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat die Eckdaten der Förderung offiziell bekannt gegeben. Erstmals werden Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter vom Bund finanziell unterstützt, wenn sie in die private Ladeinfrastruktur investieren.

Staatlicher Investitionszuschuss

Ladestationen, oftmals auch Wallbox genannt, dienen dazu, Elektroautos schnell und sicher zu laden. Im privaten Bereich gibt es die Ladesysteme in Leistungsklassen von 3,7 bis 22 Kilowatt (kW). Da die Batterien in Elektroautos immer größer und leistungsfähiger werden, sollte die Anschaffung einer Ladestation mit möglichst hoher Leistung spätestens beim Kauf des Elektrofahrzeugs erfolgen.

Nicht selten sind für die Installation und den sicheren Betrieb Umbaumaßnahmen an der vorhandenen Elektroinstallation notwendig. Die Investition umfasst daher in der Regel nicht nur die Ladestation und deren Installation. Durch die neue Fördermaßnahme übernimmt der Bund 900 Euro pro Ladepunkt in Form eines Investitionszuschusses.

Wer wird gefördert?

Der Zuschuss kann beantragt werden von privaten Eigentümern, Wohnungseigentümergesellschaften, Mietern und Vermietern.

Gefördert wird:

  • Der Kauf der Ladestation für das Elektroauto
  • Sämtliche Kosten für die Installation
Anzahl der Ladepunkte Gesamtkosten Gesamtzuschuss
1 < 900,- € 0,- €
1 > 900,- € 900,- €
2 < 1.800,- € 900,- €
2 > 1.800,- € 1.800,- €
3 < 2.700,- € 1.800,- €
3 > 2.700,- € 2.700,- €

Wo ist der Förderantrag zu stellen?

Der Antrag ist über das Programm 440 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. Frühester Termin zur Antragsstellung ist der 24.11.2020. Wie immer gilt bei Förderungen der KfW, dass bei Antragsstellung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Es ist daher wichtig, dass die Ladestation erst nach der Antragsstellung bestellt bzw. beauftragt wird.

Welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Ladestation muss eine Leistung von 11 kW verfügen. Auch eine Wallbox mit 22 kW maximaler Ladeleistung ist jedoch förderfähig, wenn Ihre Leistung auf 11 kW elektronisch begrenzt wird. Eine weitere wichtige Fördervoraussetzung ist die ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist zum Beispiel möglich durch den Wechsel zu einem Ökostromanbieter. Die beste und wirtschaftlichste Möglichkeit ist die Nutzung des Stroms vom eigenen DachWerden Sie daher Solar-Tankwart mit einer eigenen Photovoltaikanlage!

Laden mit Solarstrom

Die KfW veröffentlicht nach eigenen Angaben im Laufe des Novembers eine Liste mit förderfähigen Ladestationen. Der deutsche Hersteller SMA Solar Technology AG aus dem hessischen Niestetal, hat bereits heute eine förderfähige Ladestation im Angebot. Mit dem SMA EV Charger 22 haben Sie die Möglichkeit ihre Solaranlage sowie die Ladestation aus einem Haus und „Made in Germany“ zu erhalten. Über eine vollautomatische Steuerung wird damit gewährleistet, dass 100 Prozent des Stroms vom eigenen Dach im Fahrzeug landet.

Weiterführende Links:

Link zur Pressemitteilung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur

Link zum Förderantrag über die KfW