
FörderProgramm BLSV
06. Juni 2024
Förderung von vereinseigenen Photovoltaikanlagen

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen bietet Vereinen nicht nur eine nachhaltige Möglichkeit zur Energiegewinnung, sondern auch langfristige finanzielle Vorteile. Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) hat nun ein Förderprogramm ins Leben gerufen und dazu ein Hinweisblatt veröffentlicht, das Vereine bei diesem Vorhaben unterstützen soll.
Warum Photovoltaik für Vereine?
Für Vereine gelten im Prinzip die gleichen Vorteile wie für Privatpersonen, sodass sich jeder Verein, bei dem die Gegebenheiten passen, überlegen sollte sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen:
Kostenersparnis: Durch die Erzeugung eigener Energie können Vereine ihre Stromkosten erheblich senken.
Nachhaltigkeit: PV-Anlagen tragen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei und unterstützen die Umweltziele des Vereins, die zu einem guten Image beitragen.
Unabhängigkeit: Eigene Energieerzeugung macht Vereine unabhängiger von externen Energieanbietern und deren Preisschwankungen.
Um eine Förderung zu erhalten, muss sowohl der Verein die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, als auch den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Sportförderrichtlinien entsprechen.
Voraussetzungen für eine Förderung über den BLSV
Netzkoppelung: die PV-Anlage muss am Stromnetz angeschlossen sein
Überschusseinspeisung: eigenproduzierter, aber nicht selbst genutzter Strom muss in das Stromnetz eingespeist werden
Nicht förderungsfähige Photovoltaikanlagen
- PV-Anlagen ohne Netzkoppelung (sog. Inselanlagen)
- PV-Anlagen mit Volleinspeisung (der eigenproduzierte Strom wird vollständig eingespeist)
- PV-Anlagen mit gebrauchten Anlagenkomponenten
- PV-Anlagen, die nicht durch den Verein errichtet und/oder betrieben werden
- PV-Anlagen, die angemietet werden
- Kleinst-Photovoltaikanlagen (mit zuwendungsfähigen Kosten unter 10.000 Euro = Bagatellgrenze)
- PV-Anlage, die überwiegend kommerziell genutzt werden (der potenzielle Eigenverbrauchsquotient liegt unter 0,5 – siehe unten)
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Der Fördersatz des BLSV beträgt in der Regel ca. 20% des Anschaffungspreises, kann aber in Verbindung mit dem Sonderförderprogramm je nach Vereinssitz bis zu 55% betragen.
Bestimmt wird die Förderung mittels Kostenpauschalen, die mit einem potenziellen Energieverbrauchsquotienten verrechnet werden:



Schritte zur Umsetzung
Bedarfsanalyse: Ermitteln Sie zunächst den Energiebedarf Ihres Vereins.
Beratung und Planung: Nutzen Sie die Beratungsangebote des BLSV oder kontaktieren Sie uns und planen gemeinsam mit uns Ihre Anlage.
Finanzierung: Prüfen Sie Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung.
Voranfrage stellen: Dies können Sie im Portal verein360 machen.
Hauptantrag stellen: Nach Freischaltung der Voranfrage wird der Hauptantrag in verein360 gestellt.
Installation: Nach erhaltener Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZM) kann die PV-Anlage installiert werden. Je nach Größe erledigen wir das innerhalb von 1 – 4 Tagen.
Abrechnungsunterlagen einreichen: Nachdem der Verein die Unterlagen eingereicht hat, werden die zuwendungsfähigen Kosten und Förderung berechnet. Der Zuschuss wird daraufhin automatisch ausbezahlt.
FAZIT
Photovoltaikanlagen bieten eine hervorragende Möglichkeit für Vereine, umweltbewusst und kosteneffizient zu agieren. Mit der richtigen Planung und Unterstützung kann Ihr Verein nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch langfristig wirtschaftlich profitieren. Und durch das neue Förderprogramm des BLSV lohnt sich eine Anschaffung gleich doppelt!
